AES Gelsenkirchen
Kurzbezeichnung | Abfallentsorgungssatzung |
Bezeichnung | Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Gelsenkirchen vom 12. Dezember 2013 |
Rechtsebene | Stadt Gelsenkirchen |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Stadt Gelsenkirchen nimmt die Aufgaben der Abfallentsorgung in ihrem Gebiet nach Maßgabe der Gesetze und dieser Satzung als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger wahr. Diese Einrichtung bildet eine rechtliche und wirtschaftliche Einheit. |
Rechtsnorm-Links |
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Bezeichnung | Stadt Gelsenkirchen |
URL-Adresse | https://www.gelsendienste.de/wp-content/uploads/satzungen/abfallentsorgungssatzung.pdf |