AES Gelsenkirchen

Kurzbezeichnung

Abfallentsorgungssatzung

Bezeichnung

Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Gelsenkirchen vom 12. Dezember 2013

Rechtsebene

Stadt Gelsenkirchen

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Stadt Gelsenkirchen nimmt die Aufgaben der Abfallentsorgung in ihrem Gebiet nach Maßgabe der Gesetze und dieser Satzung als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger wahr. Diese Einrichtung bildet eine rechtliche und wirtschaftliche Einheit.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Stadt Gelsenkirchen

URL-Adresse

https://www.gelsendienste.de/wp-content/uploads/satzungen/abfallentsorgungssatzung.pdf