BGS-EWS Roding

Bezeichnung

Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Städtischen Betriebe Roding AdöR vom 17. November 2022

Rechtsebene

SB Roding AdöR

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Städtischen Betriebe Roding AdöR (SB Roding AdöR) erheben zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung der Entwässerungseinrichtungen einen Beitrag. Der Beitrag wird für bebaute, bebaubare oder gewerblich genutzte oder gewerblich nutzbare Grundstücke erhoben sowie für Grundstücker und befestigte Flächen, die keine entsprechende Nutzungsmöglichkeit aufweisen, auf denen aber tatsächlich Abwasser anfällt.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

SB Roding AdöR

URL-Adresse

https://www.roding.de/fileadmin/user_upload/Beitrags-und_Gebu__hrensatzung__BGS__zur_EWS_vom_18.11.2022.PDF