EWS GebS Gelsenkirchen
Bezeichnung | Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Stadt Gelsenkirchen vom 08. Dezember 2023 |
Rechtsebene | Stadt Gelsenkirchen |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage und der Gewässer im Sinne des § 6 dieser Satzung werden zur Deckung der Benutzungsgebühren werden ferner erhoben für die unmittelbare Einleitung von Abwässern (Schmutzwasser, Niederschlagswasser und Die Schmutzwassergebühr und die Niederschlagswassergebühr sowie die Gebühr nach § 6 dieser Satzung sind grundstücksbezogene |
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Bezeichnung | Stadt Gelsenkirchen |
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