AbfS Landkreis Rhein-Lahn

Kurzbezeichnung

Abfallsatzung

Bezeichnung

Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Landkreis Rhein-Lahn vom 09. September 2010

Rechtsebene

Landkreis Rhein-Lahn

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Der Landkreis - dem auch die Stadt Lahnstein angehört - als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger verwertet und beseitigt nach Maßgabe dieser Satzung als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung die in seinem Gebiet angefallenen und zu überlassenden Abfälle im Sinne der Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, der Gewerbeabfallverordnung und des Landesabfallwirtschaftsgesetzes. Er wirkt ferner im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen darauf hin, dass in seinem Gebiet die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft eingehalten werden und trägt zur Schonung der natürlichen Ressourcen vorbildlich durch Förderung der Kreislaufwirtschaft bei.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Landkreis Rhein-Lahn

URL-Adresse

https://www.rhein-lahn-kreis.de/rhein-lahn-kreis/kreisrecht/abfallwirtschaft/satzungvermeidungverwertungundbeseitigungabfaelle2010.pdf?cid=26q