AbfS Remscheid

Bezeichnung

Abfallsatzung der Stadt Remscheid vom 16. Dezember 2019

Rechtsebene

Stadt Remscheid

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Stadt betreibt die Abfallentsorgung in ihrem Gebiet nach Maßgabe der Gesetze und dieser Satzung als öffentliche Einrichtung. Diese öffentliche Einrichtung wird als „kommunale Abfallentsorgungseinrichtung“ bezeichnet und bildet eine rechtliche und wirtschaftliche Einheit.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Stadt Remscheid

URL-Adresse

https://www.remscheid.de/politik-verwaltung/ortsrecht/download-pool/0.03_700_Abfallsatzung.pdf