EWS Geb Remscheid

Kurzbezeichnung

Entwässerungsgebührensatzung

Bezeichnung

Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Remscheid für Grundstücke mit Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage sowie für Grundstücke mit Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben) vom 18. Dezember 1997

Rechtsebene

Stadt Remscheid

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlage in der Stadt Remscheid werden Gebühren (Kanalbenutzungsgebühren) erhoben. Die von der Stadt Remscheid für eigene und fremde Einleitungen zu entrichtende Abwasserabgabe und die vom Wupperverband auf die Stadt umzulegende Abwasserabgabe wird über die Kanalbenutzungsgebühren abgewälzt.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Stadt Remscheid

URL-Adresse

//www.remscheid.de/politik-verwaltung/ortsrecht/download-pool/0.03_642_Entwaesserungsgebuehrensatzung.pdf