AWS ZAV Reutlingen/Tübingen

Bezeichnung

Abfallwirtschaftssatzung des Zweckverbands Abfallverwertung Reutlingen/Tübingen vom 9. Dezember 1994

Rechtsebene

Landkreis Tübingen

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Aufgabe des Zweckverbandes Abfallverwertung Reutlingen/Tübingen ist das Vermeiden, Verwerten und Vermarkten, Behandeln und Ablagern von Abfällen, die im Gebiet der Landkreise Reutlingen und Tübingen - wozu auch Dettingen gehört - anfallen, soweit sie der Entsorgungspflicht der Landkreise unterliegen und sie die Landkreise nicht selbst einsammeln und befördern. Dies gilt nicht für Bioabfälle aus dem Landkreis Reutlingen und für Bauschutt, Bodenaushub und Straßenaufbruch.

In dieser Satzung sind auch die entsprechenden Gebühren geregelt.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Landkreis Tübingen

URL-Adresse

https://www.zav-rt-tue.de/wp-content/uploads/2024/06/Abfallwirtschaftssatzung-01.01.2024.pdf