AbwS Schwerin

Bezeichnung

Abwassersatzung für die Landeshauptstadt Schwerin vom 10. Dezember 2020

Rechtsebene

Stadt Schwerin

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Der Landeshauptstadt Schwerin obliegt die Beseitigung des auf ihrem Gebiet anfallenden Abwassers.

Zu diesem Zweck betreibt die Stadt
=> eine selbständige öffentliche Einrichtung zur zentralen Schmutzwasserbeseitigung (leitungsgebunden),
=> eine selbständige öffentliche Einrichtung zur Niederschlagswasserbeseitigung und
=> eine selbständige öffentliche Einrichtung zur dezentralen Schmutzwasserbeseitigung (nicht leitungsgebunden).

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Stadt Schwerin

URL-Adresse

https://www.schwerin.de/export/sites/default/.galleries/Dokumente/Ortsrecht/Oeffentliche-Einrichtungen/Abwassersatzung.pdf