StrRS Nürnberg

Kurzbezeichnung

StraßenreinigungsS

Bezeichnung

Straßenreinigungssatzung vom 17. Dezember 1970

Rechtsebene

Stadt Nürnberg

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Stadt Nürnberg sorgt für die Reinigung und Reinhaltung der öffentlichen Straßen. Sie bedient sich hierzu der städtischen Straßenreinigung als öffentliche Einrichtung. Die Stadt Nürnberg kann Dritte mit Reinigungs- und Sicherungsaufgaben beauftragen.

Im Zwangsreinigungsgebiet nimmt die Straßenreinigung die regelmäßige Reinigung für die nach der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehwege bei Schnee oder Glatteis in der Stadt Nürnberg (StrRVO) Verpflichteten wahr.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Stadt Nürnberg

URL-Adresse

https://www.nuernberg.de/imperia/md/stadtrecht/dokumente/8/850/850_770.pdf