StrRS Gelsenkirchen

Kurzbezeichnung

Straßenreinigungs- und Gebührensatzung

Bezeichnung

Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen im Stadtgebiet Gelsenkirchen und über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 17. Dezember 1999

Rechtsebene

Stadt Gelsenkirchen

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Stadt Gelsenkirchen betreibt als öffentliche Einrichtung die Reinigung
=> der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (öffentliche Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslagen,
=> der Bundesfernstraßen, Landstraßen und Kreisstraßen nur, soweit es sich um Ortsdurchfahrten handelt.

An die Stelle des Grundstückseigentümers tritt bezüglich der Reinigungspflicht, der Gebührenpflicht, der Duldungspflicht, der Geltung als Benutzer sowie weiterer Pflichten, die sich aus dieser Satzung ergeben, der Erbbauberechtigte, wenn das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet ist.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Stadt Gelsenkirchen

URL-Adresse

https://www.gelsendienste.de/wp-content/uploads/satzungen/strassenreinigungssatzung.pdf