StrRS Gelsenkirchen
Kurzbezeichnung | Straßenreinigungs- und Gebührensatzung |
Bezeichnung | Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen im Stadtgebiet Gelsenkirchen und über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 17. Dezember 1999 |
Rechtsebene | Stadt Gelsenkirchen |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Stadt Gelsenkirchen betreibt als öffentliche Einrichtung die Reinigung An die Stelle des Grundstückseigentümers tritt bezüglich der Reinigungspflicht, der Gebührenpflicht, der Duldungspflicht, der Geltung als Benutzer sowie weiterer Pflichten, die sich aus dieser Satzung ergeben, der Erbbauberechtigte, wenn das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet ist. |
Rechtsnorm-Links |
|
Bezeichnung | Stadt Gelsenkirchen |
URL-Adresse | https://www.gelsendienste.de/wp-content/uploads/satzungen/strassenreinigungssatzung.pdf |