EWS Wegberg
Kurzbezeichnung | Entwässerungssatzung |
Bezeichnung | Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Stadt Wegberg vom 21. Mai 2015 in der Fassung der Dritten Änderungssatzung vom 13. Mai 2019 |
Rechtsebene | Wegberg |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung normiert die Abwasserbeseitigungspflicht der Stadt Wegberg. Die Pflicht umfasst das Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln des im Stadtgebiet anfallenden Abwassers. Sie bestimmt, dass die Stadt zum Zweck der Abwasserbeseitigung in ihrem Gebiet und zum Zweck der Verwertung oder Beseitigung der bei der städtischen Abwasserbeseitigung anfallenden Rückstände die erforderlichen Anlagen als öffentliche Einrichtung zur Verfügung stellt. Sie regelt zudem unter anderem Anschluss- und Benutzungsrecht sowie Anschluss- und Benutzungszwang. |
Rechtsnorm-Links | |
Bezeichnung | Stadt Wegberg |
URL-Adresse | https://www.wegberg.de/dateien/ortsrecht/entwaesserungssatzung-zif.-7.4.pdf?cid=1gd |