EWS Worms

Kurzbezeichnung

Allgemeine Entwässerungssatzung

Bezeichnung

Satzung über die Entwässerung und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Entsorgungs- und Baubetrieb Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Worms (ebwo AöR) vom 18. Juli 2023

Rechtsebene

Stadt Worms

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die ebwo AöR betreibt in ihrem Gebiet die Abwasserbeseitigung als öffentliche Einrichtung. Sie umfasst auch das Einsammeln und Abfahren des in zugelassenen Kleinkläranlagen anfallenden Schlammes und des in zugelassenen Abwassersammelgruben anfallenden Abwassers. Die ebwo AöR bestimmt die Art und Form der Abwasserbeseitigung.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Stadt Worms

URL-Adresse

https://www.ebwo.de/de-wAssets/docs/web/ebwo/Entwaesserungssatzung_ENTWURF_-Stand-_24.07.2023-ohne-Hinweis.pdf