Richtlinie 2014_32_EU
Die Richtlinie ist mit Wirkung vom 20. April 2016 vollumfänglich gültig und ersetzt die Richtlinie 2004/22/EG.
Link zum Rechtstext | Messgeräterichtlinie |
Bezeichnung/ Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | In dieser Richtlinie werden die Anforderungen festgelegt, die Messgeräte im Hinblick auf ihre Bereitstellung auf dem Markt und/oder Inbetriebnahme für die in Artikel 3 Absatz 1 genannten Messaufgaben (Wahlmöglichkeit der Verwendung von Messgeräten aus Gründen des öffentlichen Interesses, der öffentlichen Gesundheit, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, des Umweltschutzes, des Verbraucherschutzes, der Erhebung von Steuern und Abgaben und des fairen Handels vorschreiben) erfüllen müssen. |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen) | ProdS_SumBevollmächtigter; ProdS_SumEinführer; ProdS_SumHändler; ProdS_SumHersteller |