AbfEntS Emsdetten
Kurzbezeichnung | Abfallentsorgungssatzung |
Bezeichnung | Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Emsdetten vom 20. Dezember 2017 in der Fassung des II. Nachtrages vom 18. Dezember 2020 |
Rechtsebene | Emsdetten |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass die Stadt Emsdetten die Abfallentsorgung in ihrem Gebiet betreibt. Die Abfallentsorgung betreibt sie als öffentliche Einrichtung, die als „kommunale Abfallentsorgungseinrichtung" bezeichnet wird und eine rechtliche und wirtschaftliche Einheit bildet. Sie regelt unter anderem das Anschluss- und Benutzungsrecht, den Anschluss- und Benutzungszwang sowie die Sammlung, die Beförderung und die Entsorgung von Abfällen. |
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Bezeichnung | Abfallentsorgungssatzung |
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