BS-EWS Dierdorf

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Satzung über die Erhebung einmaliger Beiträge für die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung der Verbandsgemeinde Dierdorf vom 28. November 1996 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 1. Juli 2016

Kerninhalte

Diese Satzung berechtigt die Verbandsgemeinde Dierdorf, einmalige Beiträge für die auf das Schmutz- und Niederschlagswasser entfallenden Investitionsaufwendungen für die erstmalige Herstellung und Aufwendungsersatz für Grundstücksanschlüsse zu erheben.

Sie legt unter anderem Beitragsmaßstäbe für beide Wasserarten fest.