EWS + BGS-EWS Artern
Kurzbezeichnung | Entwässerungs-, Beitrags- und Gebührensatzung Kyffhäuser Abwasser- und Trinkwasserverband |
Bezeichnung | Neufassung der Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung des Kyffhäuser Abwasser- und Trinkwasserverbandes in der Fassung vom 15. Dezember 2008 und Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Kyffhäuser Abwasser- und Trinkwasserverbandes in der Fassung der 6. Satzung zur Änderung vom 19. Dezember 2019 |
Rechtsebene | Artern |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Entwässerungssatzung legt fest, dass der Kyffhäuser Abwasser- und Trinkwasserverband, dem sich die Stadt Artern angeschlossen hat, zur Abwasserbeseitigung eine öffentliche Entwässerungseinrichtung betreibt, die die leitungsgebundene Entwässerungsanlage und die Fäkalschlammentsorgung umfasst. Sie regelt unter anderem Anschluss- und Benutzungsrecht, Anschluss- und Benutzungszwang, Grundstücksanschlüsse und Grundstücksentwässerungsanlagen sowie Einleitungsbedingungen. Die Beitrags- und Gebührensatzung berechtigt den Zweckverband, Beiträge zur Deckung des Investitionsaufwands für die Herstellung und Anschaffung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung, soweit der Aufwand nicht anderweitig gedeckt werden kann, Benutzungsgebühren für die Benutzung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung (Grundgebühren, Einleitungsgebühren, Beseitigungsgebühren) und Kosten für Grundstücksanschlüsse, soweit sie nicht Teil der öffentlichen Entwässerungseinrichtung sind, zu erheben. Sie regelt unter anderem Beitragsmaßstab und Beitragssatz. |
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Bezeichnung | Entwässerungssatzung |
URL-Adresse | https://www.kat-artern.de/data/seiten/16/Lesefassung-EWS-Stand-032011.pdf |
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Bezeichnung | Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung |
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Bezeichnung | KAT |
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