EWS + BGS-EWS Artern

 



Kurzbezeichnung

Entwässerungs-, Beitrags- und Gebührensatzung Kyffhäuser Abwasser- und Trinkwasserverband

Bezeichnung

Neufassung der Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung des Kyffhäuser Abwasser- und Trinkwasserverbandes in der Fassung vom 15. Dezember 2008 und Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Kyffhäuser Abwasser- und Trinkwasserverbandes in der Fassung der 6. Satzung zur Änderung vom 19. Dezember 2019 

Rechtsebene

Artern

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Entwässerungssatzung legt fest, dass der Kyffhäuser Abwasser- und Trinkwasserverband, dem sich die Stadt Artern angeschlossen hat, zur Abwasserbeseitigung eine öffentliche Entwässerungseinrichtung betreibt, die die leitungsgebundene Entwässerungsanlage und die Fäkalschlammentsorgung umfasst. Sie regelt unter anderem Anschluss- und Benutzungsrecht, Anschluss- und Benutzungszwang, Grundstücksanschlüsse und Grundstücksentwässerungsanlagen sowie Einleitungsbedingungen.

Die Beitrags- und Gebührensatzung berechtigt den Zweckverband, Beiträge zur Deckung des Investitionsaufwands für die Herstellung und Anschaffung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung, soweit der Aufwand nicht anderweitig gedeckt werden kann, Benutzungsgebühren für die Benutzung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung (Grundgebühren, Einleitungsgebühren, Beseitigungsgebühren) und Kosten für Grundstücksanschlüsse, soweit sie nicht Teil der öffentlichen Entwässerungseinrichtung sind, zu erheben. Sie regelt unter anderem Beitragsmaßstab und Beitragssatz.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 14. November 2023

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Entwässerungssatzung

URL-Adresse

https://www.kat-artern.de/data/seiten/16/Lesefassung-EWS-Stand-032011.pdf

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

URL-Adresse

Lesefassung-BGS-EWS-Stand-02-2023.pdf (kat-artern.de)

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

KAT

URL-Adresse

https://www.kat-artern.de/