BGS-EWS/FES Deggendorf

 



Bezeichnung

Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Fäkalschlammentsorgungssatzung der vom 10. April 2001

Rechtsebene

Deggendorf

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung berechtigt die Stadt Deggendorf, zur Deckung ihres Aufwands für die Herstellung der Entwässerungseinrichtung einen Beitrag für bebaute, bebaubare oder gewerblich genutzte oder gewerblich nutzbare Grundstücke sowie für Grundstücke und befestigte Flächen, die keine entsprechende Nutzungsmöglichkeit aufweisen, auf denen aber tatsächlich Abwasser anfällt, zu erheben.

Sie regelt insbesondere Beitragsmaßstab und Beitragssatz.

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

URL-Adresse

https://www.deggendorf.de/media/deggendorf-ortsrecht-satzung-gebuehren-entwaesserung.pdf