EWS Emsdetten

 



Kurzbezeichnung

Entwässerungssatzung

Bezeichnung

Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die städtische Abwasseranlage in der Stadt Emsdetten vom 22. Februar 2022 

Rechtsebene

Emsdetten

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Entwässerungssatzung bestimmt, dass die Abwasserbeseitigungspflicht der Stadt Emsdetten unter anderem das Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln des imStadtgebiet anfallenden Abwassers sowie das Entwässern und Entsorgen des Klärschlamms umfasst und die Stadt zu diesem Zweck die erforderlichen dezentralen und zentralen Anlagen als öffentliche Einrichtung zur Verfügung stellt (öffentliche Abwasseranlagen). Sie regelt unter anderem das Anschluss- und Benutzungsrecht sowie den Anschluss- und Benutzungszwang.

Links zur RechtsänderungReview vom 01. August 2023

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Entwässerungssatzung

URL-Adresse

https://www.emsdetten.de/pdfs/rathaus-politik-buergerservice/satzungen-und-richtlinien/7-oeffentliche-einrichtungen/7-4entwaesserung-grundstuecke.pdf?cid=8pa