BGSE Augsburg
Bezeichnung | Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Augsburg vom 11. Dezember 2018 |
Rechtsebene | Augsburg |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung berechtigt die Stadt Augsburg zur Erhebung sowohl eines Beitrags zur Deckung ihres Aufwands für die Herstellung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung unter anderem für bebaute, bebaubare, gewerblich genutzte oder gewerblich nutzbare Grundstücke als auch von Gebühren für die Benutzung der städtischen Entwässerungseinrichtung. |
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Bezeichnung | Stadt Augsburg |
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