BGS-EWS Selb

 



Bezeichnung

Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Selb vom 27. November 2019

Rechtsebene

Selb

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass die Stadt Selb zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung der Entwässerungseinrichtung einen Beitrag mit Ausnahme der Ortsteile Wildenau, Mühlbach sowie der Gemeindeteile Schatzbach, Laubbühl und Buchwald, erhebt.

Sie regelt insbesondere den Beitragssatz und die Grundgebühr, sowie die Schmutz- und Niederschlagswassergebühr.

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Beitrags- und Gebührensatzung

URL-Adresse

https://www.selb.de/file/21506_AWS_Beitrags_Gebuehrensatzung_11_2019.pdf