EWS Großmehring
Bezeichnung | Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Gemeinde Großmehring vom 20. November 2012 |
Rechtsebene | Großmehring |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass die Gemeinde Großmehring eine öffentliche Einrichtung zur Abwasserbeseitigung (Entwässerungseinrichtung) für das Gebiet der Gemeinde mit Ausnahme des Gewerbeparks Großmehring-Kösching (Interpark) betreibt.
|
Rechtsnorm-Links |
|
Bezeichnung | Gemeinde Großmehring |
URL-Adresse | https://www.grossmehring.de/Satzung-fuer-die-oeffentliche-Entwaesserungsanlage-der-Gemeinde-Grossmehring.o2145.html |