EWS Großmehring

 



Bezeichnung

Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Gemeinde Großmehring vom 20. November 2012

Rechtsebene

Großmehring

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass die Gemeinde Großmehring eine öffentliche Einrichtung zur Abwasserbeseitigung (Entwässerungseinrichtung) für das Gebiet der Gemeinde mit Ausnahme des Gewerbeparks Großmehring-Kösching (Interpark) betreibt.


Sie regelt insbesondere Anschluss- und Benutzungsrecht sowie Anschluss- und Benutzungszwang.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Gemeinde Großmehring

URL-Adresse

https://www.grossmehring.de/Satzung-fuer-die-oeffentliche-Entwaesserungsanlage-der-Gemeinde-Grossmehring.o2145.html