EWS Haßfurt
Kurzbezeichnung | Entwässerungssatzung |
Bezeichnung | Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Stadt Haßfurt in der Fassung der amtlichen Bekanntmachung vom 20. Dezember 2012 |
Rechtsebene | Haßfurt |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass die Stadt Haßfurt zur Abwasserbeseitigung eine Entwässerungsanlageals öffentliche Einrichtung für das Gebiet der Stadt Haßfurt einschließlich der Stadtteile Augsfeld, Oberhohenried, Prappach, Sailershausen, Sylbach, Uchenhofen, Unterhohenried und Wülflingen betreibt. Sie regelt unter anderem Anschluss- und Benutzungsrecht, Anschluss- und Benutzungszwang, Grundstücksanschlüsse und Grundstücksentwässerungsanlagen sowie Einleitungsbedingungen. |
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Bezeichnung | Stadt Haßfurt |
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