EWS + AGS Dortmund

 



Kurzbezeichnung

Entwässerungs- und Abwassergebührensatzung

Bezeichnung

Satzung über die Entwässerung der Grundstücke in der Stadt Dortmund vom 16. Dezember 2022 und Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund vom 16. Dezember 2022

Rechtsebene

Dortmund

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Entwässerungssatzung bestimmt, dass die Abwasserbeseitigungspflicht der Stadt Dortmund das Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln des im Stadtgebiet anfallenden Abwassers umfasst. Sie regelt unter anderem Anschluss- und Benutzungsrecht, Anschluss- und Benutzungszwang, private Anschlussleitungen und Indirekteinleitungen.

Die Abwassergebührensatzung berechtigt die Stadt Dortmund, Benutzungsgebühren (Schmutz- und Niederschlagswassergebühren) für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlagen sowie Gebühren für Beiträge und Umlagen der Wasserverbände zu erheben. Sie legt unter anderem die Gebührenmaßstäbe und die Gebührensätze fest.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 13. Februar 2024
Review vom 01. März 2022 
Review vom 12. Juni 2020
Review vom 01. März 2022

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Entwässerungssatzung

URL-Adresse

Satzung über die Entwässerung der Grundstücke in der Stadt Dortmund vom 16.12.2022 (digistadtdo.de)

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Abwassergebührensatzung

URL-Adresse

Abwassergebührensatzung.pdf (digistadtdo.de)

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