EWS + BGS Oberhausen

 



Kurzbezeichnung

Entwässerungssatzung Oberhausen

Bezeichnung

Entwässerungssatzung der Stadt Oberhausen vom 18. Dezember 2006

Rechtsebene

Oberhausen

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass die Stadt Oberhausen zum Zweck der Abwasserbeseitigung die erforderlichen dezentralen und zentralen Anlagen als öffentliche Einrichtung zur Verfügung stellt (öffentliche Abwasseranlagen).

Sie berechtigt die Stadt, unter anderem für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage Benutzungsgebühren – getrennt für die Beseitigung des Schmutzwassers und des Niederschlagswassers – zu erheben und legt die jeweiligen Gebührenmaßstäbe fest.

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Stadt Oberhausen

URL-Adresse

1 (oberhausen.de)