EWS Arneburg

 



Kurzbezeichnung

Entwässerungssatzung

Bezeichnung

Satzung über die Entwässerung der Grundstücke, den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlageund deren Benutzung im Gebiet des Wasserverbandes Stendal-Osterburg vom 11. August 2016

Rechtsebene

Arneburg

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass der Wasserverband Stendal-Osterburg (WVSO), dem sich die Gemeinde Arneburg als Mitglied der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck angeschlossen hat, in seinem Gebiet Abwasseranlagen als öffentliche Einrichtung betreibt und es übernimmt, die Abwässer zu sammeln, fortzuleiten und zu behandeln. Sie regelt unter anderem das Anschluss- und Benutzungsrecht sowie den Anschluss- und Benutzungszwang. Das Verhältnis zwischen den Benutzern der Abwasseranlagen und dem WVSO wird gemäß der „AEB-A" (Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser) geregelt. In der „Anlage" sind die Einleitungsbedingungen und -einschränkungen festgelegt. Das Benutzungsentgelt ist den Preisregelungen – Abwasser zu entnehmen.

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

WVSO

URL-Adresse

https://wvso.de/wp-content/uploads/2020/11/Entwaesserungssatzung_01102016.pdf

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

AEB-A

URL-Adresse

https://wvso.de/wp-content/uploads/2020/11/AEB_A_01102016.pdf

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Bezeichnung

Anlage

URL-Adresse

https://wvso.de/wp-content/uploads/2020/11/einleitbedingungen-abwasser_01_06_2013.pdf

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Bezeichnung

Amtsblatt für den Landkreis Stendal (Fassung 2013)

URL-Adresse

http://www.boerdekreis.de/pdffile_3423.pdf