EWS Arneburg
Bezeichnung | Satzung über die Entwässerung der Grundstücke, den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlageund deren Benutzung im Gebiet des Wasserverbandes Stendal-Osterburg vom 11. August 2016 |
Link zum Rechtstext | Entwässerungssatzung, Anlage Einleitungsbedingungen und -einschränkungen |
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Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass der Wasserverband Stendal-Osterburg (WVSO), dem sich die Gemeinde Arneburg als Mitglied der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck angeschlossen hat, in seinem Gebiet Abwasseranlagen als öffentliche Einrichtung betreibt und es übernimmt, die Abwässer zu sammeln, fortzuleiten und zu behandeln. Sie regelt unter anderem das Anschluss- und Benutzungsrecht sowie den Anschluss- und Benutzungszwang. Das Verhältnis zwischen den Benutzern der Abwasseranlagen und dem WVSO wird gemäß der „AEB-A" (Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser) geregelt. In der „Anlage" sind die Einleitungsbedingungen und -einschränkungen festgelegt. Das Benutzungsentgelt ist den Preisregelungen – Abwasser zu entnehmen. |