EWS Frankfurt am Main
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Satzung über die Entwässerung der Stadt Frankfurt am Main vom 29. Oktober 1982 in der Fassung der Änderungssatzung vom 8. November 2018 |
Kerninhalte | Die Stadt stellt in Erfüllung ihrer Abwasserbeseitigungspflicht für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet ihre Entwässerungsanlagen und die Fäkalienabfuhr als öffentliche Einrichtung bereit. Entwässerungsanlagen sind alle öffentlichen Anlagen zur Ableitung und Reinigung von Abwasser sowie zur Schlammbehandlung. Art und Umfang öffentlicher Entwässerungsanlagen und den Zeitpunkt ihrer Herstellung bestimmt die Stadt. Dies gilt auch für die Erneuerung. |
Gebühren | https://www.stadtentwaesserung-frankfurt.de/gebuehrenundsatzungen/abwassergebuehr.html#:~:text=Die%20Schmutzwassergeb%C3%BChr%20betr%C3%A4gt%201%2C45,%C3%B6ffentliche%20Entw%C3%A4sserungsanlagen%20eingeleitet%20wird%2C%20berechnet. |