EWS + GS-EWS Gehlberg

 



Kurzbezeichnung

Entwässerungs- und Gebührensatzung WAwZV „Obere Gera"

Bezeichnung

Satzung für die Benutzung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Obere Gera" unter Berücksichtigung der 1. Änderung Entwässerungssatzung vom 12. August 2013 und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Obere Gera" vom 27. Mai 2020

Rechtsebene

Gehlberg

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Entwässerungssatzung bestimmt, dass der Wasser- und Abwasserzweckverband „Obere Gera", dem sich die Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Geratal", deren Mitglied die Gemeinde Gehlberg ist, angeschlossen hat, zur Abwasserbeseitigung eine öffentliche Einrichtung betreibt, die die leitungsgebundene Entwässerungsanlage und die Fäkalschlammentsorgung umfasst. Sie regelt unter anderem Anschluss- und Benutzungsrecht, Anschluss- und Benutzungszwang, Grundstücksanschlüsse und Grundstücksentwässerungsanlagen sowie Einleitungsbedingungen.

Die Gebührensatzung berechtigt den Zweckverband, Benutzungsgebühren für die Benutzung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung (Grundgebühren, Einleitungsgebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser sowie Beseitigungsgebühren) zu erheben.

Links zur RechtsänderungReview vom 14. August 2020

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Entwässerungssatzung WAwZV „Obere Gera"

URL-Adresse

http://www.obere-gera.de/fileadmin/user_upload/satzungen/EWS-Satzung.pdf

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung WAwZV „Obere Gera"

URL-Adresse

https://www.obere-gera.de/fileadmin/user_upload/satzungen/Gebuehrensatzung___GS-EWS_v27_05_20_.pdf