EWS Freiburg i. Br.

 



Kurzbezeichnung

Stadtentwässerungssatzung

Bezeichnung

Stadtentwässerungssatzung vom 30. November 2021

Rechtsebene

Freiburg i. Br.

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung legt fest, dass die Stadt Freiburg i. Br. eine öffentliche Einrichtung zur Beseitigung des in ihrem Gebiet angefallenen Abwassers betreibt. Sie regelt unter anderem Anschluss- und Benutzungsrecht, Anschluss- und Benutzungszwang, Grundstücksentwässerungsanlagen und Einleitungsbedingungen sowie Entwässerungsgebühren und Kanalbeiträge.

Links zur RechtsänderungReview vom 02. Januar 2023
Review vom 14. August 2020

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Stadt Freiburg i. Br.

URL-Adresse

http://www.freiburg.de/pb/site/Freiburg/get/documents_E-1451024112/freiburg/daten/ortsrecht/15%20Entwaesserung/OrtsR_15_02.pdf