Richtlinie 96_29_Euratom

 



Die Richtlinie wurde mit Wirkung zum 6. Februar 2018 durch die Richtlinie 2013/59/EURATOM aufgehoben/ersetzt.

Bezeichnung/ Link zum Rechtstext

Richtlinie 96/29/Euratom des Rates vom 13. Mai 1996 zur Festlegung der grundlegenden Sicherheitsnormen für den Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte und der Bevölkerung gegen die Gefahren durch ionisierende Strahlungen

Link zum RechtstextRichtlinie 96/29/Euratom

Kerninhalte

Diese Richtlinie gilt für alle Tätigkeiten, die mit einer Gefährdung durch ionisierende Strahlung aus einer künstlichen Strahlenquelle oder aus einer natürlichen Strahlenquelle verbunden sind, wenn hierbei natürliche Radionuklide aufgrund ihrer Radioaktivität, Spaltbarkeit oder Bruteigenschaft verarbeitet werden oder verarbeitet worden sind.

Sie gilt nicht für die Exposition durch Radon in Wohnungen oder infolge des natürlichen Strahlenniveaus.