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Kurzbezeichnung

Entwässerungs- und Entwässerungsgebührensatzung

Bezeichnung

Satzung des Kommunalunternehmens Wirtschaftsbetrieb Hagen, Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Hagen, über die Entwässerung der Grundstücke in der Stadt Hagen in der Fassung des III. Nachtrages vom 23. Juni 2022 und Entwässerungsgebührensatzung des Kommunalunternehmens Wirtschaftsbetrieb Hagen, Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Hagen vom 14. Dezember 2018 in der Fassung des V. Nachtrags vom 19. Dezember 2023

Rechtsebene

Hagen

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Entwässerungssatzung bestimmt, dass der Wirtschaftsbetrieb Hagen WBH, Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Hagen die öffentliche Abwasserbeseitigungspflicht für die Stadt Hagen wahrnimmt und dazu eine öffentliche Abwasseranlage zur Verfügung stellt. Die Abwasserbeseitigungspflicht umfasst unter anderem das Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln des im Stadtgebiet anfallenden Abwassers sowie das Entwässern und Entsorgen des Klärschlamms. Sie regelt insbesondere das Anschluss- und Benutzungsrecht sowie den Anschluss- und Benutzungszwang.

Die Entwässerungsgebührensatzung berechtigt den Wirtschaftsbetrieb Hagen, für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage zur Deckung der Kosten und Verbandslasten Entwässerungsgebühren (Benutzungsgebühren) – getrennt für die Einleitung von Schmutzwasser (Schmutzwassergebühr) und Niederschlagswasser (Niederschlagswassergebühr) – zu erheben.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 01. Juli 2024
Review vom 01. April 2022
Review vom 01. September 2020

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Entwässerungssatzung

URL-Adresse

https://www.wbh-hagen.de/seite/teil/downloads/154

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Entwässerungsgebührensatzung

PDF-Dokument

https://www.wbh-hagen.de/seite/teil/downloads/196