GS Musten Erzgebirgskreis

 



Bezeichnung

Gebührensatzung für die Benutzung der Abfallentsorgungsanlagen (Müllumladestationen) des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Südwestsachsen (ZAS) vom 20. November 2017

Rechtsebene

Stollberg

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass der Zweckverbandes Abfallwirtschaft Südwestsachsen (ZAS), dem sich die Stadt Stollberg angeschlossen hat, für das Vorhalten und die Benutzung seiner Abfallentsorgungsanlagen (Müllumladestationen) Gebühren zur Deckung aller im Zusammenhang mit der Entsorgung der in der Anlage aufgeführten Abfallarten anfallenden Kosten erhebt.

Sie regelt insbesondere Gebührenmaßstab und Gebührensatz.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Gebührensatzung Müllumladestationen

URL-Adresse

https://www.za-sws.de/eigene_bilder/GS%20Musten%20ab%202018.pdf