GebS-AbwS Garbsen

 



Bezeichnung

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Garbsen vom 29. Juli 2015 in der Fassung vom 14. Dezember 2020

Rechtsebene

Garbsen

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass die Stadt Garbsen
a) Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme ihrer zentralen öffentlichen Abwassereinrichtungen (Abwassergebühren),
b) Einleitungsgebühren für Grund- und Drainagewasser
erhebt.

Sie regelt insbesondere die Gebührenmaßstäbe und die Gebührensätze. 

Links zur RechtsänderungReview vom 08. September 2021
Review vom 14. August 2020

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Stadt Garbsen

URL-Adresse

Abwassersatzung; Beitragssatzung; Gebührensatzung | Stadt Garbsen