EWS Weiterstadt
Bezeichnung | Entwässerungssatzung vom 16. November 2001 |
Rechtsebene | Weiterstadt |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass die Stadt Weiterstadt in ihrem Gebiet die Abwasserbeseitigung als öffentliche Einrichtung betreibt und das Betreiben insbesondere das Einleiten des Abwassers in Abwasseranlagen und die Entsorgung über die Abwasseranlagen beinhaltet. Sie regelt unter anderem Anschluss- und Benutzungszwang sowie Grundstücksentwässerungsanlagen. Sie berechtigt die Stadt, zur Deckung des Aufwands für die Schaffung, Erweiterung und Erneuerung der Abwasseranlagen Beiträge zu erheben, die nach der Grundstücksfläche und der zulässigen Geschossfläche bemessen werden. |
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Bezeichnung | Stadt Weiterstadt |
URL-Adresse | Entwaesserungssatzung_Gesamtfassung_0.pdf (weiterstadt.de) |