EWS Selb
Bezeichnung | Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt Selb vom 28. November 2013 |
Rechtsebene | Selb |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass die Stadt zur Abwasserbeseitigung nach dieser Satzung eine Entwässerungsanlage als öffentliche Einrichtung für das Gebiet der Stadt Selb, mit Ausnahme der Ortsteile Wildenau, Mühlbach sowie der Gemeindeteile Schatzbach, Laubbühl und Buchwald, betreibt. Sie regelt insbesondere Anschluss- und Benutzungsrecht sowie Anschluss- und Benutzungszwang. |
Rechtsnorm-Links | |
Bezeichnung | Entwässerungssatzung |
URL-Adresse | https://www.selb.de/file/10714_aws_entwaesserungssatzung_der_stadt_selb_zum_01_01_2014.pdf |