EWS Selb

 



Bezeichnung

Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt Selb vom 28. November 2013

Rechtsebene

Selb

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass die Stadt zur Abwasserbeseitigung nach dieser Satzung eine Entwässerungsanlage als öffentliche Einrichtung für das Gebiet der Stadt Selb, mit Ausnahme der Ortsteile Wildenau, Mühlbach sowie der Gemeindeteile Schatzbach, Laubbühl und Buchwald, betreibt.

Sie regelt insbesondere Anschluss- und Benutzungsrecht sowie Anschluss- und Benutzungszwang.

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Entwässerungssatzung

URL-Adresse

https://www.selb.de/file/10714_aws_entwaesserungssatzung_der_stadt_selb_zum_01_01_2014.pdf