GS-EWS Dierdorf

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Satzung über die Erhebung von Gebühren und wiederkehrenden Beiträgen sowie die Abwälzung der Abwasserabgabe für die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung der Verbandsgemeinde Dierdorf vom 28. November 1996 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 18. Dezember 2020

Kerninhalte

Diese Satzung berechtigt die Verbandsgemeinde Dierdorf, zur Deckung der Kosten einschließlich der investitionsabhängigen Kosten (Abschreibungen, Zinsen) in Form von wiederkehrenden Beiträgen und Gebühren Entgelte zu erheben.

Sie legt insbesondere Gebührenmaßstäbe fest.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 01. September 2021