GrEWAnlS Blomberg
Kurzbezeichnung | Grundstücksentwässerungsanlagensatzung mit Gebühren |
Bezeichnung | Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) in der Stadt Blomberg vom 20. Dezember 2007 |
Rechtsebene | Blomberg |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass die Stadt Blomberg in ihrem Gebiet die Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen (abflusslose Gruben und Kleinkläranlagen für häusliches Schmutzwasser) als öffentliche Einrichtung betreibt und die Entsorgung die Entleerung der Anlage sowie die Abfuhr und Behandlung der Anlageninhalte umfasst. Sie regelt insbesondere Anschluss- und Benutzungsrecht sowie Anschluss- und Benutzungszwang. Sie berechtigt die Stadt zudem, für die Inanspruchnahme der Einrichtung zur Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen Benutzungsgebühren zu erheben, und legt sowohl Maßstab als auch Gebührensatz für die Benutzungsgebühr fest. |
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Bezeichnung | Stadt Blomberg |
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