KrWS Wiesbaden

 



Bezeichnung

Ortssatzung über die Kreislaufwirtschaft im Gebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden vom 18. Dezember 2014

Rechtsebene

Wiesbaden

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass die Stadt Wiesbaden, als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die in ihrem Gebiet die Abfallentsorgung als öffentliche Einrichtung betreibt.

Sie regelt unter anderem Anschluss- und Benutzung der öffentlichen Einrichtung der Abfallentsorgung, Anfall und Sammlung von Abfällen, die Behandlung einzelner Abfallarten sowie die Benutzungsgebühr.

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Landeshauptstadt Wiesbaden

URL-Adresse

Microsoft Word - 7 - 3.1 Kreislaufwirtschaftssatzung (Stand 2022) (wiesbaden.de)