EWS Bielefeld

Kurzbezeichnung

Entwässerungssatzung Bielefeld

Bezeichnung

Satzung der Stadt Bielefeld über die Entwässerung der Grundstücke vom 26. Juni 2007 in der Fassung der 4. Änderungssatzung

Rechtsebene

Bielefeld

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung dient dazu, schädliche Auswirkungen auf die Umwelt, insbesondere auf die Gewässer zu vermeiden, die öffentliche Abwasseranlage und deren Bedienstete zu schützen und den Schadstoffgehalt des Klärschlamms zu verringern. Befugnisse, die der Stadt nach dieser Satzung eingeräumt sind, dürfen nur zu diesen Zwecken ausgeübt werden.

Die Abwasserbeseitigung ist eine kommunale Pflichtaufgabe der Stadt. Die Stadt kann sich zur Erfüllung dieser Aufgabe ganz oder teilweise Dritter bedienen (sog. beauftragte Dritte). Hierbei strebt die Stadt eine gute Zusammenarbeit mit Beteiligten an.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Stadt Bielefeld

URL-Adresse

https://www.bielefeld.de/sites/default/files/dokumente/7_06.pdf