ASiG
Link zum Rechtstext | Arbeitssicherheitsgesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese sollen ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen. Damit soll erreicht werden, dass
Es besteht zwar keine gesetzliche Aushangpflicht, aber es wird empfohlen, das Gesetz auszuhängen. |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten | Arzt_SumBeauft; F1_SumBeauft; FaSi_SumBeauft; FaSi_SumBeauft_2; FaSi_SumBeauft_3 |