DGUV Information 212-515

 



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BGI 515 (alt)

Bezeichnung/ Link zum Rechtstext

Informationsschrift für Unternehmer und Versicherte zur Auswahl, Bereitstellung und Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen (Ausgabe September 2006)

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Information greift alle für persönliche Schutzausrüstungen einschlägige Bestimmungen aus dem Arbeitsschutzgesetz, der PSA-Benutzungsverordnung und der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" vollständig auf und erläutert diese in einem logischen, praxisgerechten Ablauf.

Sie findet Anwendung auf die Auswahl und Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstungen durch Unternehmer sowie die Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen durch Versicherte bei der Arbeit.

Sie findet unter anderem keine Anwendung auf:
-> Arbeitskleidungen
> Ausrüstungen für Not und Rettungsdienste
-> Sportausrüstungen für den Freizeitbereich
> Selbstverteidigungs und Abschreckungsmittel
-> tragbare Geräte zur Feststellung und Signalisierung von Gefahren und Schadstoffen

Zusammengefasst in folgenden Summary-PflichtenF2_SumGefährdb; FaSi_SumGefährdb