BDSG 2017
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Bundesdatenschutzgesetz vom 30. Juni 2017 |
Link zum Rechtstext | BDSG 2017 |
Kerninhalte | Dieses Gesetz gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch
Für nichtöffentliche Stellen gilt es für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie die nicht automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen – es sei denn, die Verarbeitung durch natürliche Personen erfolgt zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten. |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten | F1_SumBeauft2; F1_SumMitteilung_2 |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 13. Mai 2024 |