TRGS 614
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verwendungsbeschränkungen für Azofarbstoffe, die in krebserzeugende aromatische Amine gespalten werden können (Ausgabe März 2001) |
Link zum Rechtstext | TRGS 614 |
Kerninhalte | Diese Technische Regel für Gefahrstoffe schränkt die Verwendung von Azofarbstoffen ein, die in krebserzeugende aromatische Amine gespalten werden können. Außerdem gibt sie Maßnahmen zur Markierung von Mineralöl mit Azofarbstoffen vor. |