TRGS 553

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Holzstaub (Ausgabe Juli 2022)

Link zum RechtstextTRGS 553

Kerninhalte

Diese Technische Regel für Gefahrstoffe gilt für alle Tätigkeiten bei der Be- und Verarbeitung von Holz und Holzwerkstoffen, soweit dabei Holzstaub entsteht, sowie für Tätigkeiten im Gefahrenbereich von Holzstäuben (z.B. Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen und -anlagen, Wechseln von Filterelementen, Einfahren in Silos).

Links zur RechtsänderungReview vom 12. Dezember 2022