TRGS 617

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Ersatzstoffe für stark lösemittelhaltige Oberflächenbehandlungsmittel für Parkett und andere Holzfußböden vom 27. Februar 2017

Link zum RechtstextTRGS 617

Kerninhalte

Diese Technische Regel für Gefahrstoffe gilt für den Einsatz von Ersatzstoffen und Ersatzverfahren für stark lösemittelhaltige Oberflächenbehandlungsmittel für Parkett und andere Holzfußböden.

Anmerkung: Die Verwendung von stark lösemittelhaltigen Oberflächenbehandlungsmitteln für Parkett und andere Holzfußböden ist heute nur noch in wenigen Fällen notwendig.