TRGS 561

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen (Ausgabe Oktober 2017)

Umwelt-OnlineTRGS 561

Kerninhalte

Diese Technische Regel gilt für Tätigkeiten mit Exposition gegenüber krebserzeugenden Metallen und ihren anorganischen Verbindungen der Kategorie 1A oder 1B mit Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) oder risikobasiertem Beurteilungsmaßstab (BM).

Sie konkretisiert die besonderen Schutzmaßnahmen nach der Gefahrstoffverordnung und das Maßnahmenkonzept sowie die Anforderungen der TRGS 910 hinsichtlich der Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren anorganischen Verbindungen.

Sie betrifft insbesondere folgende Branchen und Bereiche:

  • Nichteisenmetall-Metallerzeugung
  • Hartmetallproduktion
  • Roheisen und Stahlerzeugung
  • Galvanik und Beschichtung mit Chromaten
  • Batterieherstellung
  • Recycling
  • Herstellung und Verwendung von Katalysatoren und Pigmenten
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen)Inst_SumPrüfpf