TRGS 200

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen (Ausgabe Oktober 2011)

Link zum RechtstextTRGS 200

Kerninhalte

Diese Technische Regel für Gefahrstoffe regelt die Einstufung und Kennzeichnung innerhalb der Übergangszeit, die durch den Ablauf der Stoff- und Zubereitungsrichtlinie (Richtlinie 67/548/EWG, Richtlinie 1999/45/EG) mit Einführung der CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) bestimmt ist.