TRGS 726

 



Link zum Rechtstext

TRBS 3146/TRGS 726

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Ortsfeste Druckanlagen für Gase vom 14. April 2014

Kerninhalte

Diese Technische Regel gilt für ortsfeste Druckanlagen zur Lagerung von Gasen und von Cyanwasserstoff (HCN) einschließlich Aufstellen, Betreiben, Stillsetzen und Demontieren – mit Ausnahme von ortsfesten Druckanlagen, die in den Anwendungsbereich der TRBS 3151/TRGS 751 fallen.

Sie nennt beispielhaft Maßnahmen, wie diesen Gefährdungen begegnet werden kann.