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TRGS 517
TRGS 517
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen und daraus hergestellten Gemischen und Erzeugnissen in der Fassung vom 25. Februar 2013 |
Link zum Rechtstext | TRGS 517 |
Kerninhalte | Diese Technische Regel für Gefahrstoffe gilt für Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen und aus diesen hergestellten Gemischen und Erzeugnissen und beschreibt die für diese Tätigkeiten anzuwendenden Schutzmaßnahmen. Sie gilt insbesondere für
Sie gilt weiterhin für Tätigkeiten
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