TRGS 614

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verwendungsbeschränkungen für Azofarbstoffe, die in krebserzeugende aromatische Amine gespalten werden können (Ausgabe März 2001)

Link zum RechtstextTRGS 614

Kerninhalte

Diese Technische Regel für Gefahrstoffe schränkt die Verwendung von Azofarbstoffen ein, die in krebserzeugende aromatische Amine gespalten werden können.

Außerdem gibt sie Maßnahmen zur Markierung von Mineralöl mit Azofarbstoffen vor.