TRGS 559

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Quarzhaltiger Staub (Ausgabe April 2020)

Link zum RechtstextTRGS 559

Kerninhalte

Diese TRGS gilt zum Schutz von Beschäftigten und anderer Personen bei Tätigkeiten, bei denen quarz- und cristobalithaltiger Staub auftreten kann.
Sie konkretisiert Anforderungen der Gefahrstoffverordnung und der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge.
Sie gilt nicht für Tätigkeiten mit Asbest oder anderen anorganischen Faserstäuben.

Für quarzhaltigen Staub gilt neben dem Beurteilungsmaßstab für Quarzstaub von 0,05mg/m3
auch der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) für den alveolengängigen Staub (A-Staub) von 1,25mg/m3 und für den einatembaren Staub (E-Staub) der AGW von 10mg/m3 (siehe TRGS 900).

Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen)AufbwSum_Diverse
Links zur Rechtsänderung

Review vom 04. November 2021
Review vom 05. Juni 2020